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Plastikpuppe — Risiko: Chemikalie (A12/0876/15)

EU Safety GateErnstes RisikoChemikalie17. Juli 2015

Diese Sprachversion zeigt Warnungen aus dem EU Safety Gate in der offiziellen Übersetzung der Europäischen Kommission.

Foto aus der offiziellen Meldung: Plastikpuppe — Risiko: Chemikalie (A12/0876/15)

Fotos aus der amtlichen Meldung: EU Safety Gate (European Commission) · Bildrechte

Gefahr

Die Puppe enthält Di-isononylphthalat (DINP) (gemessene Werte bis zu 0,16 Gew.-%). Nach der REACH-Verordnung sind die Phthalate DINP, DNOP und DIDP in Spielzeug oder Kinderbetreuungsartikeln, die von Kindern in den Mund gelegt werden können, verboten.

Ergriffene Maßnahmen

  • Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): SonstigeMaßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom MarktDatum des Inkrafttretens: 11/06/2015

Produktbeschreibung

Eine Plastik-Babypuppe mit Kleid und Haarband.

Was soll ich tun?

Wenn Sie dieses Produkt besitzen, verwenden Sie es nicht mehr und lesen Sie in der offiziellen Meldung, was Verkäufer oder Behörde empfehlen (Rückgabe, Erstattung, Reparatur oder Entsorgung).

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