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Fidget Spinner — Risiko: Verletzungen

EU Safety GateErnstes RisikoVerletzungen21. Juli 2017

Diese Sprachversion zeigt Warnungen aus dem EU Safety Gate in der offiziellen Übersetzung der Europäischen Kommission.

Foto aus der offiziellen Meldung: Fidget Spinner — Risiko: Verletzungen
Foto aus der offiziellen Meldung: Fidget Spinner — Risiko: Verletzungen
Foto aus der offiziellen Meldung: Fidget Spinner — Risiko: Verletzungen
Foto aus der offiziellen Meldung: Fidget Spinner — Risiko: Verletzungen

Fotos aus der amtlichen Meldung: EU Safety Gate (European Commission) · Bildrechte

Gefahr

Die Batteriefächer lassen sich problemlos ohne Werkzeug öffnen und die Knopfzellen im Inneren sind leicht zugänglich. Kinder könnten sie in den Mund stecken und sie schlucken, wodurch ihr Magen-Darm-Trakt beschädigt wird. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der einschlägigen europäischen Normen EN 62115.

Ergriffene Maßnahmen

  • Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): ImporteurMaßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und BegleitmaßnahmenDatum des Inkrafttretens: 26/06/2017Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): DistributorMaßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom MarktDatum des Inkrafttretens: 26/06/2017

Produktbeschreibung

Kunststoff Fidget Spinner in verschiedenen Farben mit drei batteriebetriebenen LED-Modulen erhältlich, die jeweils mit einem schwarzen Ein-/Ausschalter versehen sind. Einige Chargen desselben Erzeugnisses tragen eine Referenz und einen Barcode, andere dagegen nicht. Der Spinner wird in einem weißen Karton verkauft.

Was soll ich tun?

Wenn Sie dieses Produkt besitzen, verwenden Sie es nicht mehr und lesen Sie in der offiziellen Meldung, was Verkäufer oder Behörde empfehlen (Rückgabe, Erstattung, Reparatur oder Entsorgung).

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