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Sweet Plastikpuppe — Risiko: Chemikalie (A12/1453/17)

EU Safety GateErnstes RisikoChemikalie27. Oktober 2017

Diese Sprachversion zeigt Warnungen aus dem EU Safety Gate in der offiziellen Übersetzung der Europäischen Kommission.

Foto aus der offiziellen Meldung: Sweet Plastikpuppe — Risiko: Chemikalie (A12/1453/17)
Foto aus der offiziellen Meldung: Sweet Plastikpuppe — Risiko: Chemikalie (A12/1453/17)
Foto aus der offiziellen Meldung: Sweet Plastikpuppe — Risiko: Chemikalie (A12/1453/17)

Fotos aus der amtlichen Meldung: EU Safety Gate (European Commission) · Bildrechte

Gefahr

Das Kunststoffmaterial der Puppe enthält Di-(2-Ethylhexyl)phthalat (DEHP) (gemessener Wert bis zu 36,8 Gew.-%). Dieses Phthalat kann die Gesundheit von Kindern schädigen und mögliche Schäden am Fortpflanzungssystem verursachen. & #13; 
 Gemäß der REACH-Verordnung ist das Phthalat DEHP in allen Spielzeugen und Kinderbetreuungsartikeln verboten.

Ergriffene Maßnahmen

  • Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): ImporteurMaßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und BegleitmaßnahmenDatum des Inkrafttretens: 21/09/2017

Produktbeschreibung

Plastikpuppe mit rotem Kleid, verpackt in einer Kartonverpackung mit Fenster.

Was soll ich tun?

Wenn Sie dieses Produkt besitzen, verwenden Sie es nicht mehr und lesen Sie in der offiziellen Meldung, was Verkäufer oder Behörde empfehlen (Rückgabe, Erstattung, Reparatur oder Entsorgung).

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