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Yong Plastikpuppe — Risiko: Chemikalie (A12/0962/13)

EU Safety GateErnstes RisikoChemikalie2. August 2013

Diese Sprachversion zeigt Warnungen aus dem EU Safety Gate in der offiziellen Übersetzung der Europäischen Kommission.

Foto aus der offiziellen Meldung: Yong Plastikpuppe — Risiko: Chemikalie (A12/0962/13)
Foto aus der offiziellen Meldung: Yong Plastikpuppe — Risiko: Chemikalie (A12/0962/13)

Fotos aus der amtlichen Meldung: EU Safety Gate (European Commission) · Bildrechte

Gefahr

Das Produkt stellt ein chemisches Risiko dar, da der Kunststoff des Kopfes 15,4 Gew.-% Di-(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) enthält. Gemäß der REACH-Verordnung sind die Phthalate DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Kinderbetreuungsartikeln verboten, während Phthalate DINP, DIDP und DNOP in Spielzeug oder Kinderbetreuungsartikeln, die von Kindern in den Mund gelegt werden können, verboten sind.

Ergriffene Maßnahmen

  • Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): SonstigeMaßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und BegleitmaßnahmenDatum des Inkrafttretens: 03/07/2013

Produktbeschreibung

Plastikzwinkerpuppe mit blonden Haaren, gekleidet in Textilkleidung und Plastikschuhen. Das Produkt wird in einer transparenten Plastiktüte verpackt.

Was soll ich tun?

Wenn Sie dieses Produkt besitzen, verwenden Sie es nicht mehr und lesen Sie in der offiziellen Meldung, was Verkäufer oder Behörde empfehlen (Rückgabe, Erstattung, Reparatur oder Entsorgung).

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